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Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2. Juli 2019
Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist, gleicht die Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet, welches nunmehr einen internationalen ...

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